Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Schadensrecht, Arbeitsrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Strafrecht

Sie suchen einen Rechtsanwalt, der Sie als Strafverteidiger begleitet und vertritt? Dann bin ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, für Sie der geeignete Ansprechpartner.

Unabhängig davon, in welchem Stadium sich das gegen Sie gerichtete Verfahren befindet, also ob  
  • Sie einen Anhörungsbogen von der Polizei erhalten haben      oder
  • gegen Sie ein Strafbefehl ergangen ist      oder
  • bereits Anklage gegen Sie erhoben wurde
sollten Sie mich umgehend kontaktieren, damit wir die richtige Vorgehensweise besprechen können.

Ich werde, nachdem ich von Ihnen mandatiert wurde, umgehend der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht mit-teilen, dass nunmehr ich Ihr Verteidiger bin und werde zugleich um Akteneinsicht (durch Übersendung der Strafakte[n]) in meine Kanzlei bitten. Das Akteneinsichtsgesuch ist das originäre Recht des Verteidigers und wird - nach Abschluss der Ermittlungen - nie verwehrt. Vielmehr wird von einem handwerklich solide arbeitenden Anwalt sogar erwartet, dass dieser Akteneinsicht haben möchte. Nach Erhalt der Ermittlungsakte und Studium des Akteninhalts werde ich mit Ihnen die weitere Vorgehensweise besprechen.

Im Strafverfahren besteht eine besondere Beziehung zwischen dem Mandanten und seinem Rechtsanwalt. Nur so kann der Rechtsanwalt die Interessen des Mandanten sowohl gegenüber der Polizei als auch gegenüber der Staatsanwaltschaft und dem Gericht überzeugend darlegen und vertreten.

Bei Jugendlichen (14 bis 18 Jahre) findet das Jugendstrafrecht Anwendung, welches den Erziehungsgedanken in den Vordergrund stellt und daher dementsprechend andere Rechtsfolgen für die Verletzung von Strafgesetzen vorsieht. Bei Heranwachsenden (18 bis 21 Jahre) ist es vom Einzelfall abhängig (geistige Reife, berufstätig, eigene Kinder), ob Jugendstrafrecht noch angewandt werden darf.

Ich vertrete und berate Sie in den nachfolgenden Bereichen des Strafrechts:

  • Sachbeschädigung
  • Körperverletzungsdelikte (vorsätzliche und fahrlässige)
  • Körperverletzung mit Todesfolge
  • Diebstahl, Diebstahl mit Waffen
  • Straßenverkehrsdelikte (Fahrerflucht etc.)

 

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