Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Verkehrszivilrecht  

Im Verkehrszivilrecht bin ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, gerne für Sie tätig, um für Sie nach einem Verkehrsunfall die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche, und ggf. weitere Ansprüche, durchzusetzen.

Diese Ansprüche sind gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend zu machen und gegen diese durch-zusetzen, da die Haftpflichtversicherung kraft Gesetzes einstandspflichtig ist, d.h. Schadensersatzpflichtig ist. 
Nur wenn die Schuldfrage zu 100% zu Lasten des Unfallgegners feststeht ist diese auch zu 100% einstandspflichtig; andern-falls werden die Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche gequotelt.


  Bei Personenschäden kommen die folgenden Ansprüche in Betracht:

  • Schmerzensgeld (= immaterieller Schadensersatz)
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten (soweit diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden)
  • Mehrbedarf (Zuzahlungen für Medikamente und/oder Hilfsmittel)
  • Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
  • Erwerbsschaden (auf Grund einer Prognose wird mittels Tabellen schätzungsweise berechnet, was der Verletzte ohne das Unfallereignis verdient hätte)
  • Rentenschaden
  • ggf. Haustierbetreuungskosten

Bei solchen rechtlichen Streitigkeiten sind medizinische Kenntnisse für die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche von großem Vorteil. Ich verfüge aufgrund meiner medizinischen Vorbildung über fundierte medizinische Kenntnisse. Daher kann ich mit meinem medizinischen Wissen die ärztlichen Diagnosen besser verstehen als andere Anwälte dies können und so Ihnen dabei helfen, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.

 

Ansprüche bei Tod des Unfallopfers
Falls das Opfer bei dem Unfall oder als Folge des Unfalls verstorben sein sollte, geht der Schmerzensgeldanspruch kraft Gesetzes auf die Erben über. Diese erben den Schmerzensgeldanspruch (des Getöteten).Die Erben können zusätzlich zum Schmerzensgeldanspruch folgende Ansprüche geltend machen:
  • Bestattungskosten
  • Barunterhalt (= Unterhaltsleistungen in Geld, falls der Verstorbene Alleinverdiener war)
  • Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
  • evtl. Betreuungsunterhaltsschaden (wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt wird diese Position zusätzlich zum Haushaltführungsschaden geltend gemacht)
Jedoch besteht wegen des Verlustes eines Angehörigen kein Anspruch auf Schmerzensgeld! Hingegen können "Schock-schäden" im Einzelfall Schadensersatzansprüche resultieren - so die jüngste Rechtsprechung des BGH
Mehr über die Rechte der Verkehrsunfallopfer und die der Hinterbliebenen finden Sie auf meiner Seite Opferrecht.


Nach einem selbst erlittenen Verkehrsunfall oder dem tragischen Tod eines Angehörigen durch einen Verkehrsunfall sollten Sie umgehend mich aufsuchen, damit Ihre Ansprüche kompetent und konsequent durchgesetzt werden.
  

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