Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Guten Tag und Merhaba

Sind Sie Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden?
       Dann brauchen Sie einen qualifizierten Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht.
Oder
Haben Sie rechtliche Probleme mit dem Jobcenter, der Agentur für Arbeit, Ihrer Kranken- oder Rentenversicherung?
       Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

Oder
Wurden Sie bei einem Unfall oder durch eine Straftat körperlich und/oder seelisch (schwer) geschädigt? Wurde einer Ihrer Angehörigen bei einem Unfall oder durch eine Straftat getötet?
       Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt für Opferrecht (auch Opferanwalt genannt).

Oder
Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall, einer körperlichen Auseinandersetzung oder auf sonstige Weise (Glatteisunfall etc.) verletzt? Haben Sie einen materiellen Schaden (= Sachschaden) erlitten?
       Dann brauchen Sie einen Rechtsanwalt für (Personen)Schadensrecht.

Bei rechtlichen Problemen in den oben benannten Lebensbereichen brauchen Sie einen Rechtsanwalt, der auch über medizinische Kenntnisse verfügt. Denn Streitigkeiten in diesen Lebensbereichen können sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch in medizinischer Hinsicht sehr komplex sein.

Hier haben Sie Ihren qualifizierten Rechtsanwalt gefunden!

Ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, begrüße Sie auf meiner Internetpräsenz. Durch das Anklicken der obenstehenden „Reiter“ können Sie mehr über mich und meine anwaltliche Dienstleistung erfahren.

Ich verfüge aufgrund meiner medizinischen Vorbildung über fundierte medizinische Kenntnisse. Daher kann ich Ihnen mit meinem medizinischen Wissen helfen, wenn es um ärztliche Behandlungsfehler ("Kunstfehler" oder auch "Ärztepfusch" genannt) geht.
Aber auch bei der Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeld- und/oder Schadensersatzansprüche, die Ihnen nach einem Verkehrsunfall, einem sonstigen Unfall oder einer Straftat zustehen, bin ich Ihr kompetenter Anwalt, der nach einem solch schrecklichen Ereignis so schnell wie möglich beauftragt werden sollte. Gerade bei solchen rechtlichen Streitigkeiten sind meine medizinischen Kenntnisse für die Durchsetzung Ihrer Ansprüche von großem Vorteil.
Ich helfe Ihnen - als Ihr kompetenter Anwalt - bei Ihren sozialrechtlichen Problemen. Da auch in sozialrechtlichen Angelegenheiten mit medizinischem Bezug (z.B. Erwerbsminderungsrente) medizinische Kenntnisse des Anwalts bei der Mandatsbearbeitung von Vorteil sind, bin ich auch im Sozialrecht Ihr idealer Ansprechpartner. 
Im Arbeitsrecht bin ich an Ihrer Seite, um nach einer Kündigung die gebotene Kündigungsschutzklage zu erheben. Aber auch wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Ihnen Ihren hart erarbeiteten Lohn auszuzahlen und/oder Ihren Urlaubsanspruch bestreitet, sollten Sie mich zeitnah kontaktieren.
Im Mietrecht kämpfe ich für Sie, wenn es um die "Klassiker" Kündigung, Mietminderung wegen Mängel oder es um die Rück-zahlung der Kaution geht.


Obwohl ich seit ca. 57 Jahren in Deutschland lebe, beherrsche ich dennoch die türkische Sprache in Wort und Schrift. Daher kann das Beratungsgespräch mit mir auch in türkischer Sprache geführt werden. Die türkischsprachigen Mandanten, die die türkische Sprache besser als die deutsche Sprache beherrschen (türkische, bulgarische oder griechische Mitbürger) können mir ihr rechtliches Problem schildern, ohne auf einen Dolmetscher angewiesen zu sein; von dem Inhalt der mit mir geführten Gespräche wird dann keine Drittperson etwas erfahren.
Das Beratungsgespräch mit mir kann aber auch in englischer Sprache geführt werden.

Ich freue mich darauf, Sie demnächst in meiner Kanzlei persönlich kennenlernen zu dürfen.

Ihr Weg führt Sie zu mir - ich führe Sie zu Ihrem Recht


Ihr

Engin Özcan
Rechtsanwalt / Avukat (D)
Ihr türkischsprachiger Rechtsanwalt in Velbert


Übrigens: Auf den Seiten meiner Internetpräsenz habe ich bei den Berufsbezeichnungen und den Substantiven durch-gehend die männliche Schriftform gewählt. Dies erfolgte nur deshalb, um die Lesbarkeit der Texte nicht einzuschränken. Keinesfalls soll dies als Benachteiligung eines anderen Geschlechts, sondern vielmehr - im Sinne der sprachlichen Verein-fachung - als geschlechtsneutral angesehen werden.    

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