Sozialrecht
Ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, vertret Ihre Interessen im Sozialrecht gegenüber den Leistungserbringern (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Stadt- oder Kreisverwaltung, Versorgungsamt, Berufsgenossenschaft etc.), wenn es um die folgenden Teil-bereiche des Sozialrechts geht:
- Arbeitslosenversicherung (ALG 1)
- Arbeitslosengeld 2 (ALG 2, „Hartz IV“ [nunmehr: Bürgergeld], Leistungen nach SGB II)
- Sozialhilfe ("Sozialgeld", Leistungen nach SGB XII)
- Kindergeld
- Krankenversicherung, gesetzlich
- Schwerbehindertenangelegenheit
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Asylbewerberleistungsrecht
Sie sollten sich sofort nach Erhalt eines belastenden, d.h.für Sie ungünstigen, Bescheides an mich wenden, damit ich für Sie Widerspruch erhebe. Sollten Sie die Widerspruchsfrist versäumt haben, ist in bestimmten Fällen noch ein Überprüfungs-antrag (nach § 44 SGB X) möglich.
Im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung, entweder vor den Sozialgerichten oder den Finanzgerichten (wg. Kinder-geld) bin ich an Ihrer Seite. Hier kann ich für Sie nicht nur Klage erheben, sondern - in dringen-den Fällen - auch einen sog. Eilantrag stellen, der entweder statt einer Klage oder vorab gestellt werden kann. Welcher Rechtsbehelf für Ihre Angegelenheit in Betracht kommt würde ich Ihnen selbstverständlich vorab erläutern.
Im Sozialrecht bin ich – wie die meisten anderen Rechtsanwälte in Deutschland auch – vor allen Sozialgerichten und in jeder Instanz vertretungsbefugt.
Grundlegende Informationen zu "Hartz 4" bzw. Bürgergeld, also zu Leistungen nach SGB II, finden Sie auf der Homepage von hartz4.org.