Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Schadensrecht, Arbeitsrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Arbeitsrecht

Ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, helfe Ihnen im Arbeitsrecht bei folgenden rechtlichen Problemen.

Sollte Ihr Arbeitsverhältnis gekündigt worden sein, erhebe ich für Sie die Kündigungsschutzklage.
ACHTUNG: Sie sollten sofort nach Erhalt der schriftlichen (!) Kündigung unbedingt anwaltlichen Rat einholen. Denn gegen die  schriftliche (!) Kündigung muss innerhalb von 3 Wochen nach Zustellung Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (siehe § 4 Satz 1 KSchG). Andernfalls gilt nach Ablauf dieser gesetzlichen 3-Wochen-Frist die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam (siehe § 7 KSchG)!

Sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen Ihren Lohnanspruch nicht zahlen wollen oder Ihren Urlaubsanspruch nicht anerkennen wollen, dann wird die Forderung zunächst außergerichtlich geltend gemacht. Im Falle einer Weigerung des Arbeitgebers wird Klage auf Zahlung erhoben.


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