Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Verkehrszivilrecht

Im Verkehrszivilrecht bin ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, gerne für Sie tätig, um Ihre  Schmerzensgeldansprüche nach einem Verkehrsunfall durchzusetzen.
Diese Ansprüche sind gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners geltend zu machen und gegen diese durch-zusetzen, da die Haftpflichtversicherung kraft Gesetzes einstandspflichtig ist, d.h. Schadensersatzpflichtig ist. Dies gilt aber nur, wenn die Schuldfrage zu 100%  zu Lasten des Unfallgegners feststeht!
Ich verfüge aufgrund meiner medizinischen Vorbildung über fundierte medizinische Kenntnisse. Denn gerade bei solchen rechtlichen Streitigkeiten sind medizinische Kenntnisse für die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche von großem Vorteil. Ich kann mit meinem medizinischen Wissen die ärztlichen Diagnosen besser verstehen als andere Anwälte und Ihnen dabei helfen, wenn es um die Durchsetzung der Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche geht.


  Bei Personenschäden kommen die folgenden Ansprüche in Betracht:

  • Schmerzensgeld (= immaterieller Schadensersatz)
  • Arzt- und Heilbehandlungskosten (soweit diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden)
  • Mehrbedarf (Zuzahlungen für Medikamente und/oder Hilfsmittel)
  • Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
  • Erwerbsschaden (auf Grund einer Prognose wird mittels Tabellen schätzungsweise berechnet, was der Verletzte ohne das Unfallereignis verdient hätte)
  • Rentenschaden
  • ggf. Haustierbetreuungskosten


 

Ansprüche bei Tod des Unfallopfers
Falls das Opfer bei dem Unfall versterben oder als Folge des Unfalls verstorben sein sollte, geht der Schmerzens-geldanspruch kraft Gesetzes auf die Erben über. Diese erben den Schmerzensgeldanspruch (des Getöteten).
Jedoch gibt es KEINEN Schmerzensgeld wegen Verlust des Angehörigen!

Die Erben können zusätzlich zum Schmerzensgeldanspruch folgende Ansprüche geltend machen:

  • Bestattungskosten
  • Barunterhalt (= Unterhaltsleistungen in Geld, falls der Verstorbene Alleinverdiener war)
  • Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
  • evtl. Betreuungsunterhaltsschaden (wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt wird diese Position zusätzlich zum Haushaltführungsschaden geltend gemacht)
Mehr über die Rechte der Verkehrsunfallopfer oder deren Angehörigen finden Sie auf meiner Seite Opferrecht.


Nach einem selbst erlittenen Verkehrsunfall oder dem tragischen Tod eines Angehörigen durch einen Verkehrsunfall sollten Sie umgehend mich aufsuchen, damit Ihre Ansprüche kompetent und konsequent durchgesetzt werden.  

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