Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Mietrecht

In den folgenden Teilbereichen des Mietrechts bin ich, Rechtsanwalt Engin Özcan - als Ihr Rechtsanwalt für Mietrecht in Velbert - an Ihrer Seite. Ich vertrete im Mietrecht sowohl Mieter als auch Vermieter.


Mietmängel/Mietminderung
Der Vermieter muss dem Mieter eine dauerhaft mangelfreie Mietsache zur Verfügung stellen.
Ist der Mietgebrauch erheblich beeinträchtigt, kann der Mieter von dem Vermieter die Beseitigung der Mängel verlangen. Jedoch müssen die Mängel die Gebrauchstauglichkeit oder die Wohnqualität beeinträchtigen. Der Mieter muss zunächst dem Vermieter den Mangel an-zeigen und ihn - unter Fristsetzung - zur Nachbesserung auffordern. Sollte der Vermieter die Mängel innerhalb dieser Frist nicht beseitigen (wollen), kann der Mieter Mietminderung geltend machen. Zudem steht dem Mieter, falls der Vermieter trotz Fristsetzung nicht reagiert. das Recht auf Selbsthilfe und Kostenerstattungsanspruch durch den Vermieter zu. 
Im Einzelfall können auch Schadensersatzansprüche oder die fristlose Kündigung des Mietvertrages in Betracht kommen.

Abmahnung
Wenn der Vermieter das vertragswidrige Verhalten des Mieters rügen möchte, muss dies, um rechtlicher Überprüfung standhalten zu können, mitttels einer schriftlichen Abmahnung erfolgen. Mit der Abmahnung fordert der Vermieter den Mieter auf, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen (z.B. permanente Ruhestörungen) oder weist diesen an, eine bestimmte Hand-lung vorzunehmen (z.B. die von dem Mieter verursachten Müllberge zu beseitigen).
Haben Sie von Ihrem Vermieter eine Abmahnung erhalten, die Sie für unbegründet halten? Oder möchten Sie Ihre(n) Mieter abmahnen? Dann sollten Sie mich so schnell wie möglich kontaktieren.

Kündigung
Die Kündigung eines Mietvertrages muss immer schrift­lich erfolgen, dies ergibt sich aus § 568 Abs. 1 BGB.
Mieter dürfen einen Wohnraummietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, für die Kündigung gelten aber die in § 573 c BGB benannten Fristen.
Hingegen dürfen Vermieter das Mietverhältnis nicht ohne Grund ordentlich, d.h. Kündigung zum Ablauf einer Frist, kündigen. Denn im Gegensatz zum Mieter muss der Vermieter bei einer ordentlichen Kündigung hierfür berechtigte Gründe ( z.B. § 573 Abs. 2 BGB) haben und diese dem Mieter in dem Kündigungsschreiben schriftlich darlegen.
Eine außerordentliche ("sofortige") Kündigung ist zwar auch möglich. Jedoch führen derartige Kündigungen nahezu immer zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung. Erst nachdem in dem Gerichtsverfahren die Rechtmäßigkeit (d.h. die Richtigkeit der Kündigung) festgestellt worden ist, z.B. durch Urteil, wird diese Kündigung dann wirksam. 
Wenn Ihr Vermieter das Mietverhältnis gekündigt hat, ob wegen Eigenbedarf oder aus anderen Gründen, oder, wenn Sie als Vermieter berechtigt kündigen möchten, sollten Sie mich kontaktieren.

Mietkaution
Die Mietkaution wird vom Mieter zu Beginn eines Mietverhältnisses hinterlegt und ist eine Sicherheitsleistung des Mieters für künftige Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (z.B. Schäden an/in der Wohnung), dessen Abwicklung (Miet-rückstände) und als Sicherheit für Nachforderungen von Betriebskostenabrechnungen. 
Die Mietkaution darf - je nach mietvertraglicher Vereinbarung - als Barkaution, Bankbürgschaft oder Mietkautionsversicherung hinterlegt werden und darf max. 3 Netto-Kaltmieten betragen.
Bei Beendigung des Mietverhältnisses wird die Mietkaution nicht sofort zurückgezahlt bzw. freigegeben. Denn dem Vermieter steht eine Frist von bis zu 12 Monaten zu, um genau zu prüfen, welche Ansprüche gegenüber dem/den Ex-Mieter(n) möglicherweise noch bestehen. 
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