Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht & mehr
Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Verkehrszivilrecht  

Im Verkehrszivilrecht geht es darum, nach einem Verkehrsunfall von der Gegenseite den Ersatz der entstandenen Schäden (= Schadensersatz) und/oder Ausgleich für  die Schäden, die nicht ersetzbar sind (= immaterieller Schadensersatz = Schmerzensgeld) zu erhalten.


Ich, Rechtsanwalt Engin Özcan, bearbeite im Verkehrszivilrecht ausschließlich die Durchsetzung von Schmerzensgeld-ansprüchen. Dabei kämpfe ich für Sie, um Ihre Ansprüche, die Ihnen nach einem Unfall zustehen, und ggf. weitere An-sprüche, durchzusetzen.
Nach einem Verkehrsunfall sind Schmerzensgeldforderungen gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners gel-tend zu machen und gegen diese durchzusetzen, da die Haftpflichtversicherung kraft Gesetzes einstandspflichtig ist, d.h. schadensersatzpflichtig ist.
Aber: Nur wenn zu 100% feststeht, dass der Unfallgegner die alleinige Schuld trägt, ist die Gegenseite auch zu 100% ein-standspflichtig. Sollte der Verletzte an dem Unfall mitschuldig sein, dann wird das Schmerzensgeld gequotelt. Sollte durch Zeugenaussagen und/oder in einem Gerichtsverfahren festgestellt werden, dass der Gegenseite wegen des Unfalls überhaupt kein Vorwurf gemacht werden kann, dann ist die Gegenseite auch nicht ersatzpflichtig. 


Bei solchen rechtlichen Streitigkeiten sind medizinische Kenntnisse für die Durchsetzung Ihrer Schmerzensgeldansprüche  von großem Vorteil. Ich verfüge aufgrund meiner medizinischen Vorbildung über fundierte medizinische Kenntnisse. Daher kann ich mit meinem medizinischen Wissen die ärztlichen Diagnosen besser verstehen als andere Anwälte dies können und so Ihnen dabei helfen, die Ihnen zustehenden Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.  


Bei Personenschäden mache ich für Sie die folgenden Ansprüche geltend:
° Schmerzensgeld (= immaterieller Schadensersatz)
° Arzt- und Heilbehandlungskosten (soweit diese von der Krankenkasse nicht übernommen werden)
° Mehrbedarf (Zuzahlungen für Medikamente und/oder Hilfsmittel)
° Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
° Erwerbsschaden (auf Grund einer Prognose wird mittels Tabellen schätzungsweise berechnet, wie viel der Verletzte ohne    das  Unfallereignis verdient hätte)
° Rentenschaden
° ggf. Haustierbetreuungskosten    

 

Ansprüche bei Tod des Unfallopfers
Falls das Opfer bei dem Unfall verstirbt oder als Folge des Unfalls verstorben sein sollte, geht der Schmerzensgeldanspruch kraft Gesetzes auf die Erben über. Diese erben den Schmerzensgeldanspruch (des Getöteten). Die Erben können zusätzlich zum Schmerzensgeldanspruch folgende Ansprüche geltend machen:
  • Bestattungskosten
  • Barunterhalt (= Unterhaltsleistungen in Geld, falls der Verstorbene Alleinverdiener war)
  • Haushaltsführungsschaden (Berechnung erfolgt mittels standardisierter Tabellen)
  • evtl. Betreuungsunterhaltsschaden (wenn der Verstorbene Kinder hinterlässt wird diese Position zusätzlich zum Haushaltführungsschaden geltend gemacht)
Jedoch besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen des Verlustes eines Angehörigen! Mehr über die Rechte der Verkehrsunfallopfer und die der Hinterbliebenen finden Sie auf meiner Seite Opferrecht.


Nach einem erlittenen Verkehrsunfall oder dem tragischen Tod eines Angehörigen durch einen Verkehrsunfall sollten Sie um-gehend mich aufsuchen, damit Ihre Ansprüche kompetent und konsequent durchgesetzt werden.  

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