Rechtsanwaltskanzlei Engin Özcan - Arzthaftungsrecht, Sozialrecht, Opferrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht & mehr

Ihr türkischsprachiger Patientenanwalt

Rechtsanwalt Engin Özcan  

Zulassung, Vertretungsbefugnis
Ich wurde durch den Präsidenten der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zur Anwaltschaft zugelassen. Daher bin ich Rechts-anwalt nach deutschem Recht.
Ich bin – wie die meisten anderen Rechtsanwälte in Deutschland auch  - vor fast allen deutschen Gerichten und in fast allen Instanzen vertretungsbefugt. Allein für die Vertretung in zivilrechtlichen Verfahren, die vom Bundesgerichtshof (BGH) - als Revisionsinstanz - entschieden werden müssen, bin ich nicht vertretungsbefugt. Denn zivilrechtliche Streitigkeiten, die beim BGH "landen", dürfen dort nur von wenigen, ausschließlich für die Vertretung vor dem BGH zugelassenen Rechtsanwälten (sog. BGH-Anwälte), vorgetragen werden.

Anwälte sind bei dem Amtsgericht (AG) und dem Landgericht (LG) des Ortes, wo sie ihren Kanzleisitz haben, zugelassen. Der Ort der Zulassung war bis vor ca. 20 Jahren relevant, ist  mittlerweile aber nur noch berufsrechtliche Formalität. Denn hiervon zu unterscheiden - und für die Mandanten relevant - ist die Vertretungsbefugnis; d. i. die Befugnis, für die Mandanten vor dem für den konkreten Rechtsstreit zuständigen Gericht auftreten zu dürfen.

Wie oben dargelegt ist die Vertretungsbefugnis nur noch für Zivilverfahren vor dem BGH relevant.



Mitgliedschaften
Rechtsanwaltskammer Düsseldorf (Pflichtmitgliedschaft)
Anwaltsverein Wuppertal e.V.
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht im DAV
Tacheles e.V. Erwerbslosen- und Sozialhilfeverein in Wuppertal

  

 

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